Asylbewerber in Modautal
Die rechtliche Grundlage, das Zuweisungsverfahren
Laut § 44 Asylverfahrensgesetz sind die Länder verpflichtet für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu notwendigen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen sowie die notwendige Anzahl an Unterbringungsplätzen bereit zu stellen.
Laut Landesaufnahmegesetz Hessen aus dem Jahre 2007 sind die Städte und Landkreise verpflichtet, die Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen. Die Quote für Hessen beträgt 7,21 %, für den Landkreis davon 5%.
Laut Beschluss des KA vom 09.07.2013 verteilt der Landkreis die Asylbewerber gem. Einwohnerzahl auf die einzelnen Kommunen.
Für Modautal bedeutet dies, dass auch wir weiterhin Menschen bei uns aufnehmen werden.
Aktuell leben 24 Menschen als Asylbewerber bei uns, zum 29. Oktober werden weitere 60 Personen Modautal zugewiesen und in Ernsthofen leben.
Da auch bei uns der Wohnraum knapp ist und es keine größere, geeignete Liegenschaft gibt, greift der Landkreis auf die gerade freiwerdende Behelfsschule zwischen der Modautalschule und der Turnhalle zurück – der Containeranlage.
Aus diesem Anlass lädt der Bürgermeister zu einer Informationsveranstaltung ein:
22. Oktober 2015 – 18.00 Uhr – Bürgerhaus in Brandau
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bürgerbrief von Bürgermeister Jörg Lautenschläger:
http://modautal.de/
Kommen Sie, stellen Sie Ihre Fragen, teilen Sie uns Ihre Befürchtungen, vielleicht auch Ängste mit,
damit wir darüber reden können.